Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteur-Bedingungen (ADSp), jeweils neueste Fassung. Diese beschränken in Ziff. 23 ADSp die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB für Schäden im speditionellen Gewahrsam auf EUR 5,00 je kg. Bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 Sonderziehungsrechte je kg sowie darüber hinaus je Schadenfall bzw. -Ereignis auf EUR 1,0 bzw 2,0 Mio. oder 2 Sonderziehungsrechte je kg, je nach dem, welcher Betrag höher ist. Ziffer 27 ADSp gilt nicht als Vereinbarung anderer Haftungshöchstbeträge im Sinne von Art. 25 Montrealer Übereinkommen.